Alltagsbegleitung mit Fiel Herz — Entwurf v7
Qualifizierte Betreuungskraft § 45a SGB XI
Abrechnung über die Pflegekasse möglich
Individuell & flexibel
01 · Für wen ist das

Für wen sich Alltagsbegleitung lohnt

Egal ob altersbedingt, durch Krankheit, eine Einschränkung oder rund um die Familie – wenn der Alltag Unterstützung braucht, bin ich gerne an Ihrer Seite.

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Senioren im Alltag

Für ältere Menschen, die sich Gesellschaft, Aktivierung und praktische Unterstützung wünschen.

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Menschen mit Demenz

Einfühlsame Begleitung, die Sicherheit gibt und vertraute Routinen im Alltag bewahrt.

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Familien im Alltag

Auch Familien, die zuhause Unterstützung brauchen, begleite ich gerne – individuell abgestimmt auf die jeweilige Situation.

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Entlastung für Angehörige

Damit pflegende Angehörige durchatmen können, während ihr Familienmitglied gut begleitet ist.

Spaziergang mit Begleitung, Einkauf in Begleitung
Gemeinsam unterwegs – im Tempo, das passt.
02 · Leistungen

Wobei ich Sie unterstütze

Alle Angebote erfolgen individuell nach Absprache – mit viel Zeit und Einfühlungsvermögen.

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Alltagsbegleitung & Gespräche

Zeit für Zuhören, Austausch und Nähe im Alltag.

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Praktische Hilfe im Haushalt

Zum Beispiel Wäschepflege oder leichte Hausarbeit.

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Aktivitäten außer Haus

Spaziergänge, kleine Fahrradtouren, Café- oder Museumsbesuche.

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Begleitung zu Terminen

Zu Ärzten, Behörden, beim Einkaufen oder zu Freizeitangeboten.

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Soziale Teilhabe

Unterstützung bei Hobbys, Treffen mit Freunden oder gesellschaftlichem Leben.

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Gut zu wissen: klare Abgrenzung meiner Leistung

Meine Arbeit ist eine aktivierende Alltagsbegleitung – keine reine Haushalts- oder Reinigungsdienstleistung. Ich übernehme keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten (z. B. Körperpflege oder Medikamentengabe). Hierfür ist weiterhin ein ambulanter Pflegedienst zuständig.

03 · Über mich

Selina Fiel

Ich arbeite als qualifizierte Betreuungskraft nach § 45a SGB XI und begleite Menschen mit Pflegebedarf oder Einschränkungen mit Herz, Geduld und Einfühlungsvermögen.

„In meiner Arbeit steht der Mensch im Mittelpunkt – mit seinen Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten.“

Besonders wichtig ist mir, jedem Menschen mit Respekt, Wertschätzung und Humor zu begegnen.

Selina Fiel
04 · So läuft es ab

In drei Schritten zur Begleitung

Unkompliziert, persönlich und ohne Verpflichtung.

1

Kontakt aufnehmen

Anrufen oder eine Nachricht schreiben – ganz unverbindlich.

2

Kennenlernen

Im persönlichen Gespräch klären wir Bedürfnisse und Wünsche.

3

Begleitung starten

Individuell abgestimmt beginnt die gemeinsame Zeit.

05 · Kosten & Abrechnung

Was kostet die Unterstützung?

Je nach Pflegegrad und Situation stehen Ihnen mehrere Wege offen, meine Leistungen abzurechnen. Gern schaue ich gemeinsam mit Ihnen, was in Ihrem Fall infrage kommt – ganz in Ruhe und verständlich erklärt.

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Privat (Selbstzahler)

Ohne Pflegegrad oder zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse – flexibel und ohne Voraussetzungen.

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Entlastungsbetrag

Bis zu 131 € / Monat nach § 45b SGB XI – ab Pflegegrad 1, für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie meine Betreuung.

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Verhinderungspflege

Bis zu 3.539 € / Jahr aus dem gemeinsamen Jahresbudget (§ 39, § 42a SGB XI) – ab Pflegegrad 2, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist, z. B. durch Urlaub oder Krankheit. Stundenweise oder am Stück nutzbar.

💡

Gut zu wissen: Leistungen lassen sich kombinieren

Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege stehen Ihnen unabhängig voneinander und zusätzlich zu – Sie müssen sich nicht für eine Option entscheiden. Welche Kombination für Sie sinnvoll ist, kläre ich gern im persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Kostenlos beraten lassen

Angaben zu gesetzlichen Beträgen und Voraussetzungen Stand 2026, ohne Gewähr. Individuelle Prüfung im persönlichen Beratungsgespräch.

06 · Häufige Fragen

Bevor Sie sich melden

Ist das eine Pflegeleistung?

Nein. Alltagsbegleitung ersetzt keine Pflege. Ich übernehme keine körperpflegerischen oder medizinischen Aufgaben – dafür bleibt weiterhin ein ambulanter Pflegedienst zuständig. Mein Fokus liegt auf Begleitung, Aktivierung und Alltagsunterstützung.

Wer übernimmt die Kosten?

Je nach Pflegegrad ist eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI möglich. Ohne Pflegegrad erfolgt die Abrechnung privat. Ich berate Sie gern individuell, was in Ihrem Fall infrage kommt.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Ich bin in Hennef und der näheren Umgebung unterwegs. Sprechen Sie mich gern an, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Wohnort dazugehört.

Hand in Hand — vertrauensvolle Begleitung
Vertrauen wächst mit jeder gemeinsamen Begegnung.
07 · Kontakt

Ich freue mich auf Ihre Nachricht

Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir – ich melde mich zeitnah zurück.

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📞 Jetzt anrufen — 0151 58865300